Fördermaßnahmen

Die AIM akzeptiert folgende Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung. Bitte informieren Sie sich selbstständig bei Ihrer zuständigen Stelle in Bund und / oder Land.


Über den Bund

Bildungsprämie (bestehend aus zwei Bausteinen)

Wer fördert?
Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Laufzeit
Förderung bis 31. Dezember 2021

Der Termin für den nächsten Förderzeitraum wird Anfang 2022 angegeben.

Prämiengutschein

Voraussetzungen/ für wen?

  • Einen Prämiengutschein erhalten Sie, wenn Sie nach zusätzlichem Abzug der Kinderfreibeträge über ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 20.000 Euro (Zusammenveranlagte maximal 40.000 Euro) verfügen

Was/ Wieviel?

  • Höhe der Förderung: 50% der Kurskosten – maximal 500 €

Beachten Sie unbedingt: Wenn Ihre Weiterbildung in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig Holstein oder Rheinland-Pfalz stattfinden soll, darf die ausgewählte Maßnahme maximal 1.000 Euro (inkl. MwSt.) kosten. Bei Fernunterricht gilt der Sitz des Anbieters als Durchführungsort. Die Weiterbildung muss in Deutschland durchgeführt werden.

Spargutschein

Voraussetzungen/ für wen?

  • Erwerbstätige, die vermögenswirksame Leistungen über das Vermögensbildungsgesetz sparen

Was/ Wieviel?

  • Vom Weiterbildungssparen können Sie unabhängig vom aktuellen Einkommen, vom Alter und vom aktuellen Erwerbsstatus profitieren, wenn Sie über ein entsprechendes Ansparguthaben verfügen (unschädliche Entnahme)

Über die Länder

Weiterbildungsbonus / Weiterbildungsscheck / EFS (Europäischer Sozialfonds)

Baden-Württemberg

Förderprogramm für Fachkurse

Voraussetzungen/ für wen?

  • Erwerbstätige aus kleinen und mittleren Unternehmen, Unternehmerinnen und Unternehmer, Existenzgründerinnen und -gründer, Freiberuflerinnen und Freiberufler etc. (mit Wohn- / Unternehmenssitz / Beschäftigungsort in B-W)

Was/ Wieviel?

  • Gefördert werden Fachkurse im Umfang von mindestens 8 bis höchstens 240 Unterrichtseinheiten durch Bezuschussung der Teilnahmegebühren

  • Zuschuss von 30 bis 70 Prozent auf die Kursgebühr


Hamburg

Weiterbildungsbonus PLUS für Beschäftigte

  • Voraussetzungen/ für wen?
    • Personen mit einem Erstwohnsitz in Hamburg
    • Personen in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung (mindestens 15 Wochenstunden
    • Personen, die bei einem Hamburger Unternehmen, mit weniger als 250 Beschäftigten, arbeiten
    • Personen, die aufstockende Leistungen zum Lebensunterhalt in Hamburg erhalten.
  • Was/ Wieviel?
    Gefördert werden berufliche Weiterbildungen, die mindestens acht Stunden umfassen Berufliche Fortbildungen mit bis zu 50% (maximal 750 €)

Weiterbildungsbonus PLUS für Selbstständige

Voraussetzungen/ für wen? Personen, die in Hamburg leben oder arbeiten

  • Personen, die Ihr Einkommen in Hamburg versteuern
  • Personen, die Ihre Existenzgründung abgeschlossen haben
  • Personen, die aufstockende Leistungen zum Lebensunterhalt erhalten
  • Personen, deren selbstständige Tätigkeit die Haupteinnahmequelle ist

Was/ Wieviel?

  • Gefördert werden berufliche Weiterbildungen, die mindestens acht Stunden umfassen Berufliche Fortbildungen mit bis zu 50% (maximal 750 €)

Niedersachsen

Voraussetzungen/ für wen?

  • Beschäftigte aus Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen
  • Betriebsinhaber/innen von Unternehmen in Niedersachsen unter 50 Beschäftigten
  • Maximal 36 Monate Laufzeit

Was/ Wieviel?

  • Ausgaben für Qualifizierungen (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren)
  • Personalausgaben für die Teilnehmer/innen an der Maßnahme (Ausgaben für Freistellungen)
  • Zuschuss bis zu 50%, mindestens 1.000 Euro

Nordrhein-Westfalen

Bildungsscheck für Einzelpersonen

Voraussetzungen/ für wen?

  • Alle Personen mit Wohnsitz in NRW
    (Einkommensgrenze 40.000,- € berücksichtigen!)

Was/ Wieviel?

  • Kurse zur Erlangung beruflicher Sachkunde / Befähigungsnachweise
  • Kurse zum Erwerb sozialer und methodischer Kompetenzen im Beruf/im Unternehmen
  • Nachholen von Berufsabschlüssen
  • berufsbegleitende Studiengänge, die auf einen akademischen Abschluss zielen
  • Vorbereitungskurse für eine Externenprüfung
  • Vorbereitungskurse für den Abschluss in einem Fortbildungsberuf
  • Nachqualifizierungen im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens
  • 50 % der Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme (maximal 500 Euro je Bildungsscheck)

Betrieblicher Bildungsscheck für Unternehmen (Beschäftigte)

Voraussetzungen/ für wen?

  • Der Sitz und/oder die Arbeitsstätte des  Unternehmens muss sich in NRW befinden Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten

Was/ Wieviel?

  • Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme (keine Fahrten oder Unterbringung)

Sachsen

Die aktive Förderphase der ESF-Förderperiode 2014-2020 endete zum 31. Dezember 2020.

Derzeit befindet sich eine neue Förderung der beruflichen Weiterbildung im Freistaat Sachsen für das zweite Halbjahr 2021 und für 2022 in Planung (startet voraussichtlich im 3. Quartal 2021).

Weiterbildungs-Scheck - individuell

  • Voraussetzungen/ für wen?
    Auszubildende, Berufsfachschüler, Nichtleistungsempfänger, Wiedereinsteigende, Berufsrückkehrende, geringfügig Beschäftigte
  • Was/ Wieviel?
    • Weiterbildungskosten und Prüfungsgebühren
      Beschäftigte: · bis zu 70 % Zuschuss der förderfähigen Kosten
    • 1.000 EUR (inkl. MwSt.) Mindestbetrag der förderfähigen Kosten
    • Geringfügig Beschäftigte: bis zu 80 % Zuschuss zu den förderfähigen Kosten, 300 EUR (inkl. MwSt.) Mindestbetrag der förderfähigen Kosten

Weiterbildungs-Scheck – betrieblich

  • Voraussetzungen/ für wen?
    • Die Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen in Sachsen
    • Teilnehmende an der Weiterbildung können Unternehmer bzw. Selbstständige sowie Beschäftigte sein
  • Was/ Wieviel?
    • Gefördert werden die Kosten von Weiterbildungen inkl. Prüfungsgebühren von 40% bis 70%
    • 700 EUR (netto) Mindestbetrag förderfähige Kosten
    • 430 EUR (netto) Mindestbetrag förderfähige Kosten bei Auszubildenden

Schleswig-Holstein

Weiterbildungsbonus

Voraussetzungen/ für wen?

  • Der Weiterbildungsbonus richtet sich an Auszubildende und Erwerbstätige – inklusive Aufstocker –, die in Schleswig-Holstein arbeiten oder wohnen.
  • Auch Inhaber von Kleinstbetrieben und Freiberufler mit weniger als zehn Mitarbeitern können den Weiterbildungsbonus nutzen.

Was/ Wieviel?

  • Gefördert werden berufsbezogene Weiterbildungen, die dem Erhalt oder der Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten dienen (auch Maßnahmen zum beruflichen Aufstieg).
  • Der Weiterbildungsbonus Pro übernimmt bis zu 90 Prozent der Kurskosten, maximal jedoch 1.500 Euro.

Andere Bundesländer

Sollten Sie in einem anderen Bundesland ansässig sein, informieren Sie sich bitte über das jeweilige Länderprogramm zur Bildungsprämie.

Weitere Informationen finden Sie hier (Bundesministerium für Bildung und Forschung):

Förderdatenbank

Weitere Förderprogramme finden Sie über die Förderdatenbank (BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND ENERGIE)

Suchmaschine für Weiterbildung

(DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation)