Teilnahmebedingungen des AIM Collegium für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen

1. Vertragsschluss

1.1. Anmeldung

Die Anmeldung zu einer Fort- und Weiterbildungsmassnahme des AIM Collegium (nachfolgend „Lehrgang“ oder „Seminar“ genannt) erfolgt über die Onlineanmeldefunktion. Anmeldungen zu Lehrgängen mit einer Höchstteilnehmerzahl werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

1.2. Eingangsbestätigung

Der Teilnehmer erhält unmittelbar nach Eingang seiner Buchung eine automatisierte Eingangsbestätigung in Textform per email. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahmeerklärung dar.

1.3. Vertragsschluss

Der Vertrag zur Teilnahme an einer Fort- und Weiterbildungsmassnahme des AIM Collegium kommt erst zustande, sobald das AIM Collegium dem Teilnehmer eine Anmeldebestätigung nebst Rechnung in Textform zusendet.

1.4. Vorbehalt
Änderungen bezüglich der Seminarräumlichkeiten und der ausführenden Dozenten bleiben vorbehalten.

2. Vorzugstarife

2.1 Das AIM Collegium gewährt Teilnehmern, die einen gesamten Lehrgang aus mehreren zusammengehörenden oder auf einander aufbauenden Modulen (nachfolgend auch Modulpaket genannt) buchen, einen Nachlass auf den regulären Tarif eines einzeln gebuchten Lehrgangsmoduls (nachfolgend auch Einzelbuchungstarif genannt), soweit hierauf ausdrücklich seitens des AIM Collegium bei den Buchungsdetails hingewiesen wird. Die jeweilige Höhe des reduzierten Modulpakettarifs ist ebenfalls auf der Internetseite ersichtlich und wird in der Eingangsbestätigung ausgewiesen.

2.2 Wird ein zum Vorzugstarif gebuchter Lehrgang abgebrochen oder unterbrochen, wird dem Teilnehmer die Differenz zum Einzelbuchungstarif für die bereits absolvierten Lehrgangsmodule nachträglich in Rechnung gestellt. 

2.3 Jegliche Vorzugstarife gemäss Ziffer 2.1 entfallen, wenn der Teilnehmer mit der Zahlung in Verzug gerät. In diesem Fall ist der Einzelbuchungstarif zu zahlen.

3. Ratenzahlung

3.1. Die Möglichkeit zur Ratenzahlung ist bei den jeweiligen Lehrgängen gesondert ausgewiesen oder individuell mit dem AIM Collegium zu vereinbaren. Die Anzahl der monatlichen Raten ist vor der Buchung ersichtlich. Die Rechnung enthält einen Hinweis auf die Höhe der zu erbringenden Teilleistungen und auf den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt. Sollte der Teilnehmer mit der Zahlung einer Rate in Verzug geraten, so wird der Gesamtbetrag der bereits absolvierten Lehrgangsmodule sofort fällig.

3.2. Wird ein zum Vorzugstarif für Ratenzahlung gebuchter Lehrgang abgebrochen oder unterbrochen, wird dem Teilnehmer die Differenz zum Einzelbuchungstarif für die bereits absolvierten Lehrgangsmodule nachträglich in Rechnung gestellt.

4. Fälligkeit

4.1. Gemeinsam mit der Annahme des Antrages auf Abschluss eines Vertrages (Anmeldebestätigung) erhält der Teilnehmer eine gesonderte Rechnung über die anfallenden Lehrgangsgebühren.

4.2. Der darin ausgewiesene Rechnungsbetrag wird spätestens 14 Tage vor Beginn des Lehrgangs oder des ersten Moduls eines Lehrgangs fällig.

5. Rücktritt/Umbuchung

5.1. Teilnehmer können ohne Angaben von Gründen bis spätestens 2 Wochen vor Beginn eines Lehrgangs oder einzelnen Lehrgangsmoduls (je nach Buchungsart) von dem mit AIM abgeschlossenen Vertrag zurücktreten bzw. sein Vertragsangebot zurücknehmen.

5.2. Ein Rücktritt nach Anmeldung innerhalb von 2 Wochen vor Beginn eines Lehrgangs oder einzelnen Lehrgangsmoduls (je nach Buchungsart) ist nicht möglich.

5.3. Umbuchungen vor oder während eines gebuchten Lehrgangs sind im Einverständnis mit des AIM Collegium möglich. Das Einverständnis wird von dem AIM Collegium erteilt, sofern dem nicht ein wichtiger Grund entgegensteht. Mit der ursprünglichen Buchung von dem AIM Collegium gewährten Vorzugstarife gehen im Falle einer Umbuchung für den konkret umgebuchten Lehrgang bzw. das konkret umgebuchte Modul eines Modulpaketes verloren, so dass dem Teilnehmer mit der Umbuchungsbestätigung der Differenzbetrag in Rechnung gestellt wird. 

5.4. Der Rücktritt bzw. die Rücknahme des Vertragsangebotes oder die Umbuchung ist schriftlich oder in Textform gegenüber AIM Collegium zu erklären. Für die Rechtzeitigkeit der Erklärung kommt es auf den rechtzeitigen Zugang bei dem AIM Collegium an, d.h. mindestens 14 Tage vor Beginn des umzubuchenden Seminars.

6. Haftung

6.1. Das AIM Collegium haftet gegenüber den Teilnehmern nur, soweit ein Schaden auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch Mitarbeiter des AIM Collegium beruht.

6.2. Den Teilnehmern steht es frei, passiv an der praktischen Umsetzung von Inhalten eines Lehrgangs teilzunehmen, d.h. die Rolle eines Patienten zu übernehmen. Sofern der Teilnehmer freiwillig an einer solchen Umsetzung teilnimmt, geschieht dies ausdrücklich auf eigene Gefahr. Das AIM Collegium übernimmt insoweit keine Haftung für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Teilnehmers.

6.3. Werden von Teilnehmern zu einem Lehrgang Patienten zu Probebehandlungen eingeladen, geschieht dies ebenfalls ausdrücklich auf eigene Gefahr des Patienten. Das AIM Collegium übernimmt insoweit keine Haftung für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Patienten, der zu einer Probebehandlung vorgestellt wird.

6.4. Das AIM Collegium behält sich vor, einzelne Lehrgangsmodule oder komplette Lehrgänge abzusagen oder zu verlegen. Wird aus welchen Gründen auch immer von dem AIM Collegium ein Lehrgang oder Lehrgangsmodul abgesagt oder auf einen anderen Termin verlegt, übernimmt das AIM Collegium keine Kosten, die Teilnehmern durch bereits getätigte Buchungen von Flug- oder Bahntickets, Hotelzimmern oder anderen Aufwendungen entstehen.

7. Anwendung der vermittelten Kenntnisse

Die Fort- und Weiterbildungsmassnahmen des AIM Collegium dienen der Vermittlung von Wissen und Fähigkeiten. Jeder Teilnehmer muss danach eigenverantwortlich selbst entscheiden, inwieweit er die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten im Rahmen seiner Profession ausüben kann bzw. darf. Eine Haftung des AIM Collegium wird ausgeschlossen.

8. Begleitende Unterlagen

Begleitende Unterlagen Soweit das AIM Collegium den Teilnehmern im Rahmen einzelner Lehrgänge begleitende Unterrichtsmaterialien, die von dem AIM Collegium oder vom jeweiligen Dozenten erstellt wurden, überlässt, ist jede Verwertung dieser Unterlagen, insbesondere die Vervielfältigung oder Verbreitung ohne die vorherige Einwilligung des Urhebers unzulässig. Die Unterrichtsmaterialien sind urheberrechtlich geschützt.

9. Fördermaßnahmen

9.1. Auch wenn ein Teilnehmer anfallende Lehrgangsgebühren teilweise über einen Bildungsgutschein oder eine vergleichbare staatliche Förderungsmassnahme finanziert, erhält der Teilnehmer eine Rechnung über den Gesamtbetrag.

9.2. Der zu erwartende Förderungsbetrag ist als Gutschrift unter Vorbehalt aufgeführt.

9.3. Die Gesamtforderung gegen den Teilnehmer erlischt erst, wenn der Förderungsbetrag bei dem AIM Collegium eingeht.

9.4. AIM Collegium ist berechtigt, den Restbetrag unverzüglich gegenüber dem Teilnehmer geltend zu machen, wenn (i) der Förderungsbetrag nicht innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Lehrgangs oder Lehrgangsmoduls bei AIM Collegium eingeht oder (ii) die Auszahlung des Förderungsbetrages ganz oder teilweise abgelehnt wird.

10. Hausrecht/Urheberrecht

Das AIM Collegium macht von seinem Hausrecht in seinen Seminarräumen insoweit Gebrauch, dass jegliche Ton-, Film- und Fotoaufnahmen ausdrücklich untersagt sind. Insbesondere unterliegt die Behandlung von Patienten der ärztlichen Schweigepflicht. Unerlaubte Ton-, Film- und Fotoaufnahmen gelten als eine Verletzung dieser Schweigepflicht und sind strafbar. Zudem stellen sie einen Verstoss gegen die Persönlichkeitsrechte der Patienten und der Vortragenden dar, weil sie grundsätzlich der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der abgebildeten Personen bedürfen. Ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung erstellte Ton-, Film- und Fotoaufnahmen führen zum Ausschluss aus dem Lehrgang. Die Gebühren bereits gebuchter Seminare sind dennoch zu entrichten. Nur in Ausnahmefällen ist es in Absprache mit den Dozenten gestattet, diese bei praktischen Demonstrationen an Patienten bzw. Seminarteilnehmern aufzunehmen, sofern auch diese den Ton-, Film- und Fotoaufnahmen ausdrücklich zustimmen. Ebenfalls wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Seminarunterlagen dem Urheberrecht unterliegen. Eine Vervielfältigung und/oder kommerzielle Nutzung der Seminarunterlagen wird ausdrücklich untersagt.

 

11. Therapeutenregister

Die Aufnahme in das Therapeutenregister des AIM Collegium ist an die erfolgreiche Absolvierung bestimmter Seminarmodule gebunden. Dieser Service wird derzeit kostenlos angeboten. Das AIM Collegium behält sich das Recht vor, diesen kostenlosen Service jederzeit einzustellen.

 

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anzuwendendes Recht

Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche ist Hannover, wenn der Vertragspartner Unternehmer ist. Soweit der Vertragspartner Vollkaufmann i. S. des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Hannover ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

V01 CH